Der Vermieter darf dem Mieter kündigen und selbst seine Wohnung einziehen – auch dann, wenn er bei Abschluss des Mietvertrags eine Kündigung wegen Eigenbedarf mündlich ausgeschlossen hatte. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung festgestellt (Az.: VIII ZR 233/12). Zwar geht das nicht, wenn der Vermieter bereits bei Vertragsschluss über einen Selbsteinzug nachdenkt und dies…weiterlesen

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