Der Fall: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Lieferung eines Fahrzeugs gegen Rückgabe des ursprünglichen erworbenen Fahrzeugs. Der Vertrag wurde dabei mit folgender Klausel abgeschlossen: Abweichungen bezüglich der Eigenschaften und des Lieferumfangs bleiben vorbehalten, solange diese für den Käufer zumutbar sind. Das Fahrzeug wurde nach der Schadstoffklasse EU 5 zugelassen. Die Einstufung erfolgt nach…weiterlesen

Lindemann Rechtsanwälte