Rechtsanwältin Sarah Carl zum Thema: Festsetzung des Kindergeldes

Aktuell kann Kindergeld innerhalb der allgemeinen Verjährung, der Festsetzungsfrist von vier Jahren nach § 169 Abs. 2 Abgabenordnung, rückwirkend beantragt werden. Das ändert sich jedoch zum 01.01.2018. Dann tritt eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes sowie des Bundeskindergeldgesetzes in Kraft, mit der Folge, dass Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats…weiterlesen

Rechtsanwältin Sarah Carl – Sozialrecht Berlin Spandau: Nachzahlungen von Kindergeld SGB II / Hartz 4

Durch Verzögerungen in der Bearbeitung kommt es oft vor, dass SGB II – Leistungsempfänger Kindergeld – oder Elterngeldnachzahlungen erhalten. Das Jobcenter verteilt diese – oftmals nicht unerhebliche Nachzahlungen – als einmalige Einnahme auf sechs Monate. Das Bundessozialgericht hat bereits am 24.04.2015 zum Aktenzeichen B 4 AS 32/14 R entschieden und mit dem Beschluss vom 17.03.2016…weiterlesen