Aktuelles zur Insolvenzanfechtung

„Ein Gespenst geht um in Deutschland – die Vorsatzanfechtung“ (so Priebe in ZInsO 2013, 2479), sie spukt durch den Geschäftsverkehr und verunsichert dessen Teilnehmer. Hinter dem Spuk verbirgt sich ein Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters, der in § 133 Abs.1 InsO normiert ist. Nimmt der spätere Insolvenzschuldner eine Rechtshandlung mit dem Vorsatz seine Gläubiger zu benachteiligen vor…weiterlesen