Schwarzarbeit: Keine Rechnung = Keine Gewährleistungsrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst mit Urteil vom 16.3.2017 (ZR VII 197/16) seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen, welche unter einem Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, verfestigt. Seit dem Jahr 2013 entschied der BGH in mehreren Urteilen, dass eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ nach § 134 BGB zur Gesamtnichtigkeit des darauf beruhenden Vertrags führt, sofern dieser das Leisten…weiterlesen