Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG vom 06.04.2017 3 C 24.15) hat entschieden, dass eine Verwaltungsbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen dürfe, wenn diese im Strafverfahren wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille entzogen wurde. Denn nach §…weiterlesen
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