Facebook kann auf Deutsch verklagt werden

Facebook kann auf Deutsch verklagt werden Das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG Berlin-Mitte vom 08.03.2017 15C 364/16) hat entschieden, dass die Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an die in Irland ansässige Facebook Ireland Limited (Beklagte) deren Wirksamkeit nicht im Wege stehe. Infolgedessen konnte gegen die Beklagte ein Versäumnisurteil ergehen, weil diese sich nicht gegen die Klage…weiterlesen