Arbeitsrecht: Schadensersatz nach Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers

Bewirbt sich ein schwerbehinderter Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle und legt seine Schwerbehinderung mit der Bewerbung offen, treffen den Arbeitgeber besondere Pflichten. Lehnt er den Bewerber ab, ist er gesetzlich verpflichtet, diesen über die Gründe seiner Entscheidung zu unterrichten – aber nur wenn er nicht soviele schwerbehinderte Menschen im Betrieb beschäftigt, wie vom Gesetz verlangt…weiterlesen