Hessisches Landesarbeitsgericht: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit trotz mutwilliger Selbstverletzung

Ein Gabelstaplerfahrer brach sich im August 2012 die Hand und war daraufhin über einen Monatkrankgeschrieben. Die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum in Höhe von 2662,52 wollte der Arbeitgeber allerdings nicht zahlen. Hintergrund war der Folgende: Der Arbeitnehmer ärgerte sich über eine ausgesprochene Anweisung des Sicherheitsbeauftragten seines Arbeitgebers. Er sollte das an seinem Stapler angebrachte Plexiglasdach wieder…weiterlesen