Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB ist Verbindlichkeit beim Elternunterhalt

Der BGH stellt in seiner jüngsten Entscheidung zum Elternunterhalt vom 09.03.2016, XII ZB 693/14, klar, dass ein nach § 1615 l BGB an den betreuuenden Elternteil nicht verheirateter Eltern zu zahlender Unterhalt wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ohne weiteres als sonstige Verbindlichkeit vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden kann.  Jeder Unterhaltsanspruch findet seine Grenze…weiterlesen