Rechtsanwalt Stephan Kersten: aktuelle Entscheidung im Bereich Arbeitsrecht in Berlin

Ein ehemals beim Staatssicherheitsdienst der DDR als Wachmann beschäftigter Mitarbeiter des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Abordnung an das Bundesverwaltungsamt. Der Beauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes begründete die Abordnung mit § 37 a Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG): § 37a – Beschäftigung von Mitarbeitern des StaatssicherheitsdienstesEine Beschäftigung von Mitarbeitern des…weiterlesen

Arbeitsrecht Berlin aktuell: Arbeitsgericht Berlin bestätigt Wirksamkeit einer Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit

Das Arbeitsgericht Berlin hatte sich mit dem Fall eines Arbeitnehmers zu befassen, der alkoholisiert mit 0,64‰ ein Fahrzeug führte. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt. Der Arbeitnehmer wies im Prozess daraufhin, dass er alkoholkrank sei und daher unter keinen Umständen eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft habe verletzen können. Dem folgte…weiterlesen