Behandlungsfehler: Apotheker haftet wie der Arzt

Die für die Arzthaftung geltenden Grundsätze für die Haftung bei Behandlungsfehlern gelten auch für Apotheker: Der Meinung ist zumindest das OLG Köln, und hat damit eine bislang ungeklärte Frage erstmalig entschieden (OLG Köln 07.08.2013 – Az. 5 U 92/12).  Geklagt hatte ein unter Down-Syndrom (freie Trisomie 21) und einem angeborenen Herzfehler leidender Junge. Der behandelnde…weiterlesen