Berlin Spandau: Arbeitslosengeld I (ALG I) trotz Arbeitsunfähigkeit

Viele Mandanten stehen vor folgendem Problem: Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis, sind jedoch bereits seit Monaten, teils Jahren, krank und arbeitsunfähig. Nach längstens 78 Wochen endet der Bezug von Krankengeld (§ 48 SGB V). Das Ende des Krankengeldanspruches bedeutet jedoch nicht, dass man auch wieder gesund und arbeitsfähig ist. Trotzdem erhält man weder Krankengeld…weiterlesen