Arbeitsrecht: Kündigung wegen Aktersdiskriminierung unwirksam

Eine Kündigung im Kleinbetrieb ist unwirksam, wenn aufgrund des Vortrags des Arbeitnehmers eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG als Kündigungsgrund zu vermuten ist und es dem Arbeitgeber nicht gelingt, diese Vermutung zu widerlegen. Von einer Benachteiligung aus Altersgründen ist auszugehen, sofern sich der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf die „Pensionsberechtigung“ des Arbeitnehmers…weiterlesen