Aktuelle Rechtsprechung zum Verbraucherrecht

Beförderung von Reisenden auf See: Haftung des Reiseveranstalters; Anspruchskonkurrenz mit vertraglichen oder deliktischen Schadenersatzansprüchen; Verjährung

1. Alleinige Rechtsgrundlage einer Haftung des Reiseveranstalters für deliktische und reisevertragliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ist die Anlage zu § 664 HGB „Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See“.

2. Konkurrierende deliktische Schadensersatzansprüche aus §§ 823, 831 BGB bestehen zu § 664 HGB nicht. Sie sind nach Art. 11 der Anlage zu § 664 HGB ausgeschlossen. Nach dieser Regelung können Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen lediglich unter den in der Anlage vorgesehenen Voraussetzungen und Beschränkungen geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Reiseveranstalter.

3. Auch konkurrierende vertragliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. § 651f BGB, einschließlich des Entschädigungsanspruches wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (Abs. 2) sind nach Art. 11 der Anlage zu § 664 HGB ausgeschlossen.

     OLG Rostock 5. Zivilsenat, 11.02.2011

Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache

     Bundesgerichtshof Karlsruhe: Urteil vom 21.12.2011

 Bei Vorliegen eines vom Verkäufer eingeholten Prüfsiegels darf der Käufer auf die Erfüllung der diesem Siegel zugrundeliegenden und aus dem Internetauftritt allgemein ersichtlichen Mindeststandards vertrauen. Insoweit ist eine positive Beschaffenheitsvereinbarung anzunehmen.

     Landgericht Dessau-Roßlau: Urteil vom 29.06.2011 

1. Einen Fehler bei der Herstellung des Fahrzeugs muss sich ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler nicht zurechnen lassen, es sei denn, dass er im Rahmen der von ihm zu erwartenden Untersuchung des Pkw vor dem Verkauf zu erkennen gewesen wäre.
2. Das fehlende Verschulden des nach § 280 BGB in Anspruch genommenen Verkäufers ist zwar von diesem als Einwendung vorzutragen. Trägt der Kläger jedoch selbst den Ausnahmetatbestand vor, führt dies zur Unschlüssigkeit der Klage.
      Oberlandesgericht Naumburg: Urteil vom 30.12.2011

       Für weitere Informationen zu diesem Fachgebiet wenden Sie sich bitte an:Rechtsanwalt Stephan Kersten