Aktuelle Rechtsprechung zum Jagdrecht

KEIN SCHMERZENSGELD FÜR „SCHOCKSCHADEN“ DES TIERHALTERS NACH TÖTUNG SEINES HUNDES

Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Fällen psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen (sog. Schockschäden) ist nicht auf Fälle psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken.

Die Rechtsprechung zu Schmerzensgeldansprüchen in Fällen psychisch vermittelter Gesundheitsbeeinträchtigungen mit Krankheitswert bei der Verletzung oder Tötung von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen (sog. Schockschäden) ist nicht auf Fälle psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verletzung oder Tötung von Tieren zu erstrecken.

     Bundesgerichtshof: Urteil vom 20. März 2012

ZUR HAFTUNG VON WALDBESITZERN

Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.

     Bundesgerichtshof: Urteil vom 2. Oktober 2012

ZULÄSSIGKEIT DER VOR-ORT-KONTROLLEN DER WAFFENBEHÖRDE

Das VG Stuttgart urteilte in diesem Zusammenhang: Nimmt die Waffenbehörde im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle neben der Kontrolle der Aufbewahrungsverhältnisse zugleich einen Abgleich der im Waffenschrank vorgefundenen mit den auf den Waffenbesitzkarten eingetragenen Waffen vor, werden die der Waffenbehörde von § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG gesetzlich eingeräumten Kontrollbefugnisse nicht überschritten.

     Verwaltungsgericht Stuttgart: Urteil vom 06.12.2011

 § 197 BGB ALTER FASSUNG FINDET AUCH AUF AUSKEHR VON JAGSNUTZUNGSRTERTRÄGEN ANWENDUNG

So entschied das OVG Berlin-Brandenburg: Der gegen die Jagdgenossenschaft gerichtete Anspruch der Jagdgenossen auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge unterlag als wiederkehrende Leistung der vierjährigen Verjährungsfrist nach § 197 BGB a. F.

    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 24.08.2011

ZUSAMMENHANG VON JAGDBEZIRKEN 

Angliederungsflächen stellen keinen Zusammenhang zwischen einem Jagdbezirk und einer vollständig von einem anderen Jagdbezirk umschlossenen Fläche (Enklave) her.  
      Oberverwaltungsgericht Schleswig: Beschluss vom 25.05.2011

       Für weitere Informationen zu diesem Fachgebiet wenden Sie sich bitte an:Rechtsanwalt Stephan Kersten