Mietrecht für Mieter

Als Mieter können Ihnen verschiedene Probleme über den Weg laufen.

Mängelbeseitigung

Sie wohnen in einer Wohnung, die gravierende Mängel aufweist: undichte Fenster, verstopfte Rohre, Schimmel? Sie stehen keineswegs schutzlos da! Der Vermieter muss die Wohnung instand halten. Kommt er Ihren Aufforderungen nicht nach, so ist die Meite bereits kraft Gesetzes gemindert. Es ist jedoch Vorsicht geboten: So lauern bei Wohnungsmängeln einige juristische Tücken. Lassen Sie sich von uns beraten, um in keine Falle zu tappen!
 

Modernisierung und Mieterhöhung

Der Vermieter will Ihr Mietobjekt modernisieren und Sie sind nicht mit den daraus resultierenden Härten einverstanden? Nicht in jedem Fall müssen Sie solche Maßnahmen dulden. Auch auf der Modernisierung beruhende Mieterhöhungen sind oftmals nicht wirksam. Wir helfen Ihnen dabei die Härten von Modernisierungen zu mildern.

Kündigung

Sie wollen Ihren Mietvertrag kündigen und wissen nicht, was es alles zu beachten gilt? Wenn Ihre Kündigung unwirksam ist, besteht die Gefahr, dass Sie weiterhin Miete für ihre alte Wohnung zahlen müssen, obwohl sie längst eine neue haben. Um unnötige Kosten zu vermeiden, lassen Sie sich beraten! Will der Vermieter Sie kündigen? Wir stehen Ihnen zur Seite, um sich gegen Kündigungen zur Wehr zu setzen!

Schönheitsreparaturen

Sie wollen ausziehen und Ihr Vermieter verlangt, Schönheitsreparaturen vorzunehmen oder die Kosten hierfür zu erstatten? Geraten Sie nicht in Panik: Grundsätzlich hat der Vermieter diese Lasten zu tragen, es sei denn, er hat sie im Mietvertrag auf Sie verlagert. Doch vielmals sind solche vertraglichen Umverteilungen der Lasten unwirksam (Endrenovierungs- und Handwerkerklauseln)
oder gar nicht anwendbar.