Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Die Einstellung

Grundlage einer jeden Einstellung ist – abgesehen von der fachlichen Kompetenz des Anzustellenden und dessen Bereitschaft seinem künftigen Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen zu wollen – das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Lindemann Rechtsanwälte vertritt sie in allen Fragen der Chancengleichheit bei Einstellungen, Beförderungen oder bereits bei der Bewerbung.

Der Kündigungsschutz

Für den Arbeitnehmer wie für den Arbeitgeber ist es wichtig, kurze Fristen nicht aus dem Blick zu verlieren. So sollte sich der Arbeitnehmer nach dem Zugang einer schriftlichen Kündigung schnellst möglich anwaltlich beraten lassen, da ein wirksamer Angriff der Kündigung lediglich drei Wochen möglich ist.

Die Abfindung

Arbeitnehmer akzeptieren zum Teil auch unberechtigte, sogar rechtswidrige Kündigungen, da das erforderliche Vertrauensverhältnis nach Ausspruch der Kündigung für den Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden ist.


Alternativ steht dem Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Fällen eine nicht unerhebliche Abfindung zu. Wir stehen Ihnen bei der Berechnung und vor allem bei der Durchsetzung Ihrer Abfindung mit Rechtsrat zur Seite.

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