Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Lindemann Rechtsanwälte vertreten neben Arbeitnehmern sämtlicher Branchen, speziell Geschäftsführer und leitende Angestellte, wobei die Heilberufe im Rahmen von Arzt- und Chefarztverträgen im Fokus der Beratung stehen. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe unterstützen wir bei der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen.


Die detaillierte und passgenaue Entwicklung von Arbeitsverträgen hat zum Ziel, Konflikte während des Arbeitsverhältnisses oder bei dessen Beendigung zu umgehen. Dem Arbeitgeber ist es damit möglich, betriebswirtschaftliche Unsicherheiten im Vorfeld auszuräumen.
Wir betreuen ferner regionale mittelständische Unternehmen im Bereich der Mitarbeiterführung. Klassische Sanktionsmittel wie die Abmahnung sollen beispielsweise nur dort zur Anwendung kommen, wo das Mitarbeitergespräch nicht zum gewünschten Erfolg führt.
Die Abmahnung muss fundiert und dem Einzelfall individuell angepasst werden. Geschieht dies nicht, ist die Wahrscheinlichkeit, in einem sich anschließenden Arbeitsgerichtsprozess zu unterliegen, hoch.    

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