Im Frühjahr 2020 hatten Bund und Länder verschiedene Soforthilfe-Programme ins Leben gerufen, um von der Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen und Selbstständigen Hilfe zu bieten. Da das Geld schnell und möglichst unbürokratisch fließen sollte, wurden Anträge auf Soforthilfen zunächst nicht genau geprüft. So „floss“ das erste Geld oft schon nach wenigen Tagen.

Bei den später ausbezahlten Überbrückungshilfen dauerte die Auszahlung etwas länger, u. a. aufgrund der erforderlichen Prüfungen und Bescheinigungen durch Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer.

Geld ausgegeben – Rückzahlung wirklich erforderlich?

Seit Mitte 2021 kontrollieren nunmehr die Banken. Kommen sie zu dem Ergebnis, der Antragsteller habe seinerzeit keinen Anspruch auf die Hilfen gehabt, muss er das Geld zurückzahlen – gut anderthalb Jahre nach der Auszahlung.

Begründet wird die Rückforderung in vielen Fällen damit, der angegebene Liquiditätsengpass sei am Ende des Tages nicht so erheblich gewesen wie anfänglich angegeben. Damit seien die Anspruchsvoraussetzungen nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang gegeben. Es habe sich bei den Corona-Hilfen nicht um pauschale Zahlbeträge gehandelt, sondern vielmehr sei ein Anspruch nur in der nunmehr nachzuweisenden Höhe gegeben.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Rückzahlungsforderung

Problematisch hierbei ist, dass viele Unternehmen das Geld bereits ausgegeben haben. Es besteht teilweise große Unsicherheit bei den Betroffenen, auch vor dem Hintergrund einer weiteren Verschärfung der Situation. Für Kleinunternehmer und Soloselbstständige sind die Rückforderungen mitunter existenzbedrohend. Daher empfehlen wir eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Rückzahlungsforderung.

Eine Rechtmäßigkeitsprüfung erfolgt unter Zugrundelegung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Hierbei werden die einzelnen Voraussetzungen der staatlichen Subventionen, aus denen das Geld ausgezahlt wurde, geprüft. Dabei ist eine detaillierte Überprüfung der finanziellen Entwicklung und Verhältnisse des Unternehmens wichtig, um gegenüber dem Staat einen Liquiditätsengpass hinreichend nachweisen zu können.

Für weitere Frage wenden Sie sich gerne an uns.


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