Jagdrecht Brandenburg und Berlin: Rechtsanwalt Stephan Kersten zur Aberkennung eines Jagdscheins

Aberkennung eines Jagdscheins Auf dem eigenen Grundstück mit einer Schusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis auf eine Taube zu schießen, stellt eine missbräuchliche oder leichtfertige Verwendung von Waffen und Munition dar und ist auch für einen Jäger nicht erlaubnisfrei zulässig, urteilte das VG Münster.  Im entsprechenden Fall erteilte der Beklagte dem Kläger im Zeitraum von 1979…weiterlesen

LINDEMANN RECHTSANWÄLTE: Zweiter Standort in Berlin Charlottenburg eröffnet.

Wir freuen uns, Sie nun auch in der „City West“ an einem weiteren Standort der Kanzlei LINDEMANN RECHTSANWÄLTE am Kurfürstendamm 62 in Berlin Charlottenburg beraten zu können. Die Anschrift lautet: LINDEMANN RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte | Notar |  Fachanwälte Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin Telefon 030 367530 23 Für unsere Mandanten ändert sich grundsätzlich nichts. Die Altstadt von…weiterlesen

Jagdrecht Berlin Brandenburg: Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Cannabiskonsums

Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen medizinisch indizierten Cannabiskonsums Zum Fall: Der Antragsteller wendet sich gegen den Widerruf (nach den §§ 45 I, II WaffG, § 18 1 BJagdG) seiner Waffenbesitzkarte und die Ungültigkeitserklärung seines Jagdscheines.  Der Antragsteller nahm aufgrund multipler Sklerose regelmäßig und ärztlich überwacht Cannabis zu sich, um die Schmerzen zu lindern. Daraufhin wurde…weiterlesen

Jagdrecht und Strafrecht Berlin Spandau: Verlust des Jagdscheins – Unzuverlässigkeit und strafrechtliche Verurteilung

Verurteilung zu einer Geldstrafe: Jagdschein in Gefahr? Wird jemand wegen eines vorsätzlich begangenen Vergehens zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt, kann dies für den Jagdscheininhaber fatale Konsequenzen haben: Nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 b) BJagdG besteht die widerlegbare Vermutung der jagdrechtlichen Unzuverlässigkeit und…weiterlesen

Jagdrecht Berlin Brandenburg: Jagdzwang und Befriedung von Grundflächen

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entschied im Jahre 2012 letztinstanzlich (Az. 9300/07), dass Eigentümer die Bejagung ihrer Grundstücke aus ethischen Gründen ablehnen können. Ein unbedingter Anspruch der Grundeigentümer auf die Freistellung ihrer Grundflächen von der Jagdausübung ergibt sich daraus indes nicht. Vielmehr schuf der deutsche Gesetzgeber die Vorschrift des § 6a…weiterlesen

Jagdrecht: aktuelles zum Thema Schadensersatz und Wildschaden

Wird auf einem Grundstück Mais neu angepflanzt und gehen dort Wildschweine zu Schaden, so trifft nach § 29 Abs. 1, S.1 und S. 3 BJagdG grundsätzlich den dortigen Jagdpächter die Ersatzpflicht für den daraus entstandenen Wildschaden. Eine Ausnahme davon besteht, sofern der Geschädigte den Jagdpächter nicht von der Neuanpflanzung in Kenntnis setzt und ihn somit…weiterlesen

Jagdrecht: Geldstrafe bei Schonzeitvergehen – Jagdschein in Gefahr?

Abschuss von ganzjährig geschonten Tierarten oder Elterntieren Bei ganzjährig geschonten Tierarten oder Elterntieren begründet der Abschuss bereits keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat (vgl. §38 Abs.1 Nr.2 BJagdG), was eine Freiheitstrafe bisn zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann. Beim Abschuss von zwei Alttieren hat das Landgericht Schweinfurt im Urteil vom 23.06.2009…weiterlesen