Rechtsanwalt Stephan Kersten – Medizinrecht in Berlin Spandau : Urteil zur Aufklärungspflichtverletzung. Darlegungs- und Beweislast. Ursachenzusammenhang für eingetretenen Schaden.

Fazit vorab: Im Arzthaftungsprozess hat der Patient grundsätzlich darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung der durch den Eingriff eingetretene Schaden vermieden worden wäre. Was war passiert? Der Kläger begehrte von den Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Feststellung ihrer Verpflichtung zum Ersatz seines materiellen gegenwärtigen und zukünftigen Schadens wegen einer vorgeblich…weiterlesen

Medizinrecht: Morbus Sudeck als Sekundärschaden eines ärztlichen Behandlungsfehler

Entscheidung des OLG Frankfurt – 8. Zivilsenat – Urt. v. 26.03.2019 – 8 U 148/13 Morbus Sudeck oder auch als Komplex Regionales Schmerzsyndrom (engl. CRPS = Complex Regional Pain Sydrom) bekannt, ist meist auf eine Verletzung, einen Unfall oder eine Operation an der betroffenen Gliedmaße zurückzuführen. Fazit: Für den Kausalitätsnachweis für Folgeschäden (Sekundärschäden), die erst…weiterlesen

Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Alkoholproblemen

VGH München – 21. Senat – Beschl. v. 05.02.2019 – 21 CS 18.2168 Ein regelmäßiger und überdurchschnittlicher Alkoholkonsum (Alkoholabhängigkeit) führt in der Regel nicht nur zum Verlust des Führerscheins, sondern zum Verlust anderer behördlich erteilter Erlaubnisse, die eine erforderliche Zuverlässigkeit und eine persönliche Eignung voraussetzen. Was war geschehen? Der Antragsteller ist seit 1977 Inhaber von…weiterlesen

Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Führen einer geladenen Waffe im Fahrzeug

Es stellt einen absoluten Unzuverlässigkeitsgrund dar, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Personen mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden. Vorsichtig ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle zumutbaren Sicherungsmöglichkeiten ergriffen werden, um die von einer Waffe ausgehenden Gefahren für sich oder…weiterlesen

Stellenangebot: Gewissenhafte ReNo /ReFa (m/w) gesucht

Notariatsfachangestellte (m/w) für Berlin-Spandau ab sofort gesucht LINDEMANN Rechtsanwälte Notar und Fachanwälte gehört zu den größten Rechtsanwaltskanzleien in Berlin-Spandau, die eine professionelle und spezialisierte Beratung durch Fachanwälte und erfahrende Notare  anbietet. Das traditionell große Notariat betreut Privatpersonen wie Unternehmen des Mittelstands umfassend. Sie arbeiten als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten mit Schwerpunkt Notariat dem Notar zu. Nach…weiterlesen

LINDEMANN RECHTSANWÄLTE: Zweiter Standort in Berlin Charlottenburg eröffnet.

Wir freuen uns, Sie nun auch in der „City West“ an einem weiteren Standort der Kanzlei LINDEMANN RECHTSANWÄLTE am Kurfürstendamm 62 in Berlin Charlottenburg beraten zu können. Die Anschrift lautet: LINDEMANN RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte | Notar |  Fachanwälte Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin Telefon 030 367530 23 Für unsere Mandanten ändert sich grundsätzlich nichts. Die Altstadt von…weiterlesen

Rechtsanwältin Sarah Carl zum Thema: Festsetzung des Kindergeldes

Aktuell kann Kindergeld innerhalb der allgemeinen Verjährung, der Festsetzungsfrist von vier Jahren nach § 169 Abs. 2 Abgabenordnung, rückwirkend beantragt werden. Das ändert sich jedoch zum 01.01.2018. Dann tritt eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes sowie des Bundeskindergeldgesetzes in Kraft, mit der Folge, dass Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats…weiterlesen

Rechtsanwälte Notar Fachanwälte in Berlin Spandau: Seit 1. Juli 2017 sind wir LINDEMANN RECHTSANWÄLTE!

Wir sind seit dem 1. Juli 2017 und fünf Partner in einer Sozietät. Das ist neu, sonst ändert sich nichts für Sie! Rechtsanwalt und Notar a. D. Eckard Lindemann ist eine Institution, nicht nur in Berlin-Spandau. Er ist seit mehr als 50 Jahren Rechtsanwalt und war Jahrzehnte als Notar in Berlin tätig. Sein Name steht…weiterlesen

Rechtsanwältin Stephanie-Réka Weidemann ist zurück aus der Elternzeit

Nach etwas mehr als einem Jahr ist Rechtsanwältin Stephanie-Réka Weidemann seit dem 01. Juli 2017 wieder als Rechtsanwältin tätig. Ihre jüngste Tochter weiß sie bis zum Kindergartenstart gut von ihrem Mann betreut, so dass sie sich wieder mit vollem Elan den Mandanteninteressen widmen kann. Die während ihrer Abwesenheit zur Vertretung angestellte Rechtsanwältin Anke Müller hat…weiterlesen