Facebook kann auf Deutsch verklagt werden

Facebook kann auf Deutsch verklagt werden Das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG Berlin-Mitte vom 08.03.2017 15C 364/16) hat entschieden, dass die Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an die in Irland ansässige Facebook Ireland Limited (Beklagte) deren Wirksamkeit nicht im Wege stehe. Infolgedessen konnte gegen die Beklagte ein Versäumnisurteil ergehen, weil diese sich nicht gegen die Klage…weiterlesen

IKEA-Klausel: Klage wegen mangelhafter Montageanleitung erfolgreich

Montageanleitung mangelhaft. Beklagte in zweiter Instanz zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Was war geschehen? Im vorliegenden Fall hatte sich zunächst das Landgericht Potsdam unter anderem mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an Montageanleitungen zu stellen sind. Die von unserer Kanzlei vertretene Klägerin ließ sich von ihrem Ehemann Infrarot Thermoheizplatten in mehreren Räumen ihres Hauses…weiterlesen

Rechtsanwalt und Notar Wroblewicz in Spandau: Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten

Niemand beschäftigt sich gerne mit Fragen in Zusammenhang mit schweren Erkrankungen, Unfällen oder dem Sterben. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig ausführlich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, bevor es zu spät ist. Rechtzeitig getroffene Entscheidungen können helfen, später entstehende Fragen im eigenen Interesse zu klären.So können beispielsweise mittels einer Betreuungsverfügung Vorschläge zur Auswahl eines Betreuers und…weiterlesen

Notare in Berlin Spandau aktuell: Rechtsanwalt und Notar Hardy Wroblewicz wird Partner der Kanzlei Lindemann Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt und Notar Hardy Wroblewicz verstärkt ab dem Jahr 2017 die Sozietät Lindemann Rechtsanwälte sowohl im anwaltlichen Bereich als auch im bestehenden Notariat. Vor allem die notarielle Tätigkeit: in den Bereichen Gesellschaftsrecht, dem Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht sowie dem Erbrecht und Familienrecht wird damit auch im 111 Jahr der Kanzlei am Standort Carl-Schurz-Str. 31 in Berlin…weiterlesen

Erbrecht in Berlin Spandau: Rechtsanwältin Weidemann jetzt auch Fachanwältin für Erbrecht

Herzlichen Glückwunsch! Neben dem Erwerb umfangreicher theroretischer Kenntnisse und dem erfolgreichen Ablegen von drei schriftlichen Prüfungen konnte Frau Rechtsanwältin Stephanie-Réka Weidemann ihre besonderen praktischen Erfahrungen im Bereich des Erbrechts gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachweisen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgte nach sorgfältiger Prüfung durch Beschluss des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB ist Verbindlichkeit beim Elternunterhalt

Der BGH stellt in seiner jüngsten Entscheidung zum Elternunterhalt vom 09.03.2016, XII ZB 693/14, klar, dass ein nach § 1615 l BGB an den betreuuenden Elternteil nicht verheirateter Eltern zu zahlender Unterhalt wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ohne weiteres als sonstige Verbindlichkeit vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden kann.  Jeder Unterhaltsanspruch findet seine Grenze…weiterlesen

Mutterschutz und Elternzeit für Rechtsanwältin Stephanie-Réka Weidemann

Neue Rechtsanwältin Anke Müller übernimmt die Vertretung. Anke Müller, geboren 1972, ist Rechtsanwältin seit 2006 und Fachanwältin für Familienrecht. Sie studierte in Hamburg, Berlin und Sydney/Australien. Neben einem studienbegleitenden Aufenthalt in London war sie u.a. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag. Ihre langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin erwarb sie in verschiedenen Fachkanzleien in Berlin seit 2006, zuletzt in…weiterlesen

Aktuelles zur Insolvenzanfechtung

„Ein Gespenst geht um in Deutschland – die Vorsatzanfechtung“ (so Priebe in ZInsO 2013, 2479), sie spukt durch den Geschäftsverkehr und verunsichert dessen Teilnehmer. Hinter dem Spuk verbirgt sich ein Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters, der in § 133 Abs.1 InsO normiert ist. Nimmt der spätere Insolvenzschuldner eine Rechtshandlung mit dem Vorsatz seine Gläubiger zu benachteiligen vor…weiterlesen

LG Aachen: Urteil vom 19.05.2015 – Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge

Das Landgericht Aachen hat in seinem Urteil vom 19.05.2015 entschieden, dass nach Auffassung der Kammer in einem Bausparfall der vollständige Empfang der Darlehensvaluta i.S.d. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB der eintretenden Zuteilungsreife gleichsteht. Auch wenn es dem Bausparer grundsätzlich freisteht, das Darlehen nach Zuteilungsreife abzurufen oder nicht, rechtfertigt sich die Anwendung der Norm…weiterlesen