Auf unserer Internetseite www.arbeitsrecht-spandau.de bieten wir unseren Mandanten nunmehr die Möglichkeit die Abfindungshöhe im Falle einer Kündigung überschlägig zu berechnen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass es – mit Ausnahmen – keinen rechtlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt. Ebenso soll der Rechner auch nur eine ungefähre Größenordnung darstellen. Alles andere ist reine Verhandlungssache!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Stephan Kersten zur Verfügung.


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