Nur wenn Arbeitnehmer dauerhaft krankeitsbedingt ausfallen, darf der Arbeitgeber ihnen unter Umständen kündigen.
Der Arbeitgeber muss jedoch wichtige Spielregeln beachten: Ein Arbeitnehmer muss zunächst sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig sein. Erst dann kann es dem Arbeitgeber nicht zwangsläufig zugemutet werden, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Sollte der Arbeitnehmer nach längerer Erkrankung seine Arbeitskraft auch dauerhaft nicht zur Verfügung stellen können, droht ebenso die Entlassung.

Auch hier sind wichtige Fristen zu beachten, die die Chancen auf eine akzeptable Abfindung erhöhen.