Teilweise erhielten die bei einem Pizzaservice angestellten Mitarbeiter einen Stundenlohn von 1,59 EUR. Das Arbeitsgericht Eberswalde urteilte nach einer Klage des Jobcenter Uckermarck, dass die gezahlten Löhne deutlich unter dem ortsüblichen liegen. Kein Arbeitnehmer hätte aufstocken müssen, sofern der Arbeitgeber den ortsüblichen Lohn gezahlt hätte. Der Arbeitgeber müsse daher Aufstockungsleistungen in Höhe von ca. 11.000 EUR an das Jobcenter zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ArbG Eberswalde Az.: 2 Ca 428/13