Mietrecht Spandau: Der Abschluss befristeter Arbeitsverträge in einer anderen Stadt kann für den Mieter ein begründetes Interesse für eine Untervermietung darstellen

Gemäß § 553 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Mieter von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse entsteht, einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen. Als berechtigt ist dabei jedes Interesse anzusehen, das von einigem Gewicht ist und nicht gegen die geltenden Gesetze verstößt.…weiterlesen