Fachanwältin für Erbrecht Stephanie-Reka Weidemann: Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB bedeutet kein Recht auf Belegvorlage über die im Bestandsverzeichnis genannten Nachlassgegenstände

Mit Urteil vom 14.07.2020 (Az. 3 U 38/19) hat das Brandenburgische Oberlandesgericht u.a. entschieden, dass sich der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben grundsätzlich nicht auf die Herausgabe von Belegen erstreckt. Insbesondere könne die Vorlage von Belegen nicht zu bloßen Kontrollzwecken verlangt werden. Die pflichtteilsberechtigten Söhne des Erblassers forderten von der ihren Ehemann allein beerbenden…weiterlesen

Wildschaden und Schadensersatz in Brandenburg – Was ist zu tun?

Jäger und Jagdgenossenschaften müssen gegen Wildschaden unternehmen, was mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendig ist. Davon abgeleitet trifft die Jagdgenossenschaften und Jagdpächter nach dem Bundesjagdgesetz in §29 BJagdG die Schadensersatzpflicht für eingetretene Wildschäden in ihren Jagdbezirken. Wie…weiterlesen