Rechtsanwalt Stephan Kersten – Medizinrecht in Berlin Spandau : Urteil zur Aufklärungspflichtverletzung. Darlegungs- und Beweislast. Ursachenzusammenhang für eingetretenen Schaden.

Fazit vorab: Im Arzthaftungsprozess hat der Patient grundsätzlich darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass bei pflichtgemäßer Aufklärung der durch den Eingriff eingetretene Schaden vermieden worden wäre. Was war passiert? Der Kläger begehrte von den Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld sowie die Feststellung ihrer Verpflichtung zum Ersatz seines materiellen gegenwärtigen und zukünftigen Schadens wegen einer vorgeblich…weiterlesen

Medizinrecht: Morbus Sudeck als Sekundärschaden eines ärztlichen Behandlungsfehler

Entscheidung des OLG Frankfurt – 8. Zivilsenat – Urt. v. 26.03.2019 – 8 U 148/13 Morbus Sudeck oder auch als Komplex Regionales Schmerzsyndrom (engl. CRPS = Complex Regional Pain Sydrom) bekannt, ist meist auf eine Verletzung, einen Unfall oder eine Operation an der betroffenen Gliedmaße zurückzuführen. Fazit: Für den Kausalitätsnachweis für Folgeschäden (Sekundärschäden), die erst…weiterlesen