Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei beharrlicher Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:  Der Arbeitgeber, als Beklagter, führt u. a. für die F AG die Reinigung von Flughafengebäuden aus. Die Arbeitnehmerin, als Klägerin, war bei ihm seit 1989 zuletzt als Reinigungskraft in der Nachtschicht beschäftigt. Die Muttersprache der Mitarbeiterin ist Griechisch. Seitens des Arbeitgebers bestand ein Verbot, auf dem Gelände der F…weiterlesen