Jagdrecht: aktuelles zum Thema Schadensersatz und Wildschaden

Wird auf einem Grundstück Mais neu angepflanzt und gehen dort Wildschweine zu Schaden, so trifft nach § 29 Abs. 1, S.1 und S. 3 BJagdG grundsätzlich den dortigen Jagdpächter die Ersatzpflicht für den daraus entstandenen Wildschaden. Eine Ausnahme davon besteht, sofern der Geschädigte den Jagdpächter nicht von der Neuanpflanzung in Kenntnis setzt und ihn somit…weiterlesen