Arbeitsrecht in Berlin: Schwerbehinderung und Kündigung

Schwerbehinderung parallel zur Kündigung geltend machen Sollte einem Arbeitgeber die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers unbekannt sein, kann sich dieser trotzdem auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der Arbeitnehmer ihn zumindest innerhalb der Frist des § 4 KschG informiert… Bitte folgen Sie dem link für weitergehende Informationen!

Schwarzarbeit: Keine Rechnung = Keine Gewährleistungsrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst mit Urteil vom 16.3.2017 (ZR VII 197/16) seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen, welche unter einem Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen, verfestigt. Seit dem Jahr 2013 entschied der BGH in mehreren Urteilen, dass eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ nach § 134 BGB zur Gesamtnichtigkeit des darauf beruhenden Vertrags führt, sofern dieser das Leisten…weiterlesen