Jagdrecht: Geldstrafe bei Schonzeitvergehen – Jagdschein in Gefahr?

Abschuss von ganzjährig geschonten Tierarten oder Elterntieren Bei ganzjährig geschonten Tierarten oder Elterntieren begründet der Abschuss bereits keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat (vgl. §38 Abs.1 Nr.2 BJagdG), was eine Freiheitstrafe bisn zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann. Beim Abschuss von zwei Alttieren hat das Landgericht Schweinfurt im Urteil vom 23.06.2009…weiterlesen

Waffenrecht: Widerruf der Waffenbesitzkarte

Die Entziehung der WBK richtet sich nach den Vorschriften des Waffengesetzes. Dabei ist § 5 Abs.1, Nr 1a, 1b WaffG von großer Bedeutung, wonach die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ausreichend ist, um die absolute Unzuverlässigkeit anzunehmen, die nach §4 Abs.1, Nr.2, 1.Var. WaffG Voraussetzung für die Entziehung der WBK ist. Wird…weiterlesen

Sozialrecht Berlin: Rechtsanwältin Sarah Carl zum Thema: vorläufige Leistungsbewilligung

Die vorläufige Leistungsbewilligung im SGB II seit dem 01.08.2016  von Rechtsanwältin Sarah CarlAm 01.08.2016 ist das 9. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgsetz) in Kraft getreten. Es enthält weitreichende Veränderungen. Eine davon ist der neu in das SGB II aufgenommene § 41a. Damit wurde eine eigenständige Regelung hinsichtlich der vorläufigen Leistungsbewilligung und der…weiterlesen

Erbrecht in Berlin Spandau: Rechtsanwältin Weidemann jetzt auch Fachanwältin für Erbrecht

Herzlichen Glückwunsch! Neben dem Erwerb umfangreicher theroretischer Kenntnisse und dem erfolgreichen Ablegen von drei schriftlichen Prüfungen konnte Frau Rechtsanwältin Stephanie-Réka Weidemann ihre besonderen praktischen Erfahrungen im Bereich des Erbrechts gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin nachweisen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgte nach sorgfältiger Prüfung durch Beschluss des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin.