Verkehrsrecht – Urteil des OLG Hamm vom 11.11.2015 (11 U 13/15) zur Verwertung der Fahrzeugreste

Das OLG Hamm hat ein zentrales Urteil im Verkehrsrecht gefällt und entschieden, dass sich der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall auf ein umfassendes, den Regeln entsprechendes Sachverständigengutachten verlassen und sein beschädigtes Fahrzeug zu den im Gutachten genannten Restwertangeboten verkaufen kann. Weisungen oder Angebote des gegnerischen Haftpflichtversicherers muss er nicht abwarten. Im konkreten, dem Urteil zugrundeliegenden Fall,…weiterlesen