Facebook und Co. beschäftigen immer häufiger die Arbeitsgerichte. In einer aktuellen Entscheidung befasste sich das Landesarbeitsgericht Berlin mit der Veröffentlichung eines Patientenfotos durch eine Krankenschwester. Worum ging es: Die betroffene Krankenschwester, die als Pflegekraft auf einer Kinderintensivstation tätig war, hatte Fotos eines Kindes hochgeladen, teilweise kommentiert und auch den Tod des Kindes gepostet. Sie wurde…weiterlesen

Lindemann Rechtsanwälte