Das Arbeitsgericht Berlin hatte sich mit dem Fall eines Arbeitnehmers zu befassen, der alkoholisiert mit 0,64‰ ein Fahrzeug führte. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt. Der Arbeitnehmer wies im Prozess daraufhin, dass er alkoholkrank sei und daher unter keinen Umständen eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft habe verletzen können. Dem folgte…weiterlesen

Lindemann Rechtsanwälte