Arbeitsrecht: Anhörung vor Kündigung trotz drohender Haftstrafe

Das Bundesarbeitsgericht setzt seine Rechtsprechnung konsequent fort, wonach Inhaftierten regelmäßig gekündigt werden kann, sofern der Arbeitnehmer zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Das BAG führt in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 25.03.2013 aus: „Die (prognostizierte) Nichterfüllung der Arbeitspflicht muss sich nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Da der Arbeitgeber im Fall der haftbedingten…weiterlesen