Zivilrecht


Einem Menschen, allein auf einer Insel, stünde es im Idealfall frei, sich an dem vielfältigen Angebot seiner Umwelt zu bedienen, wie es ihm beliebt.

In einer Gemeinschaft jedoch, sei es ein Unternehmen, ein Verein oder der Staat, hat jeder Mensch eigene Interessen, die sich oft mit den Interessen und Bedürfnissen anderer decken oder gar mit ihnen in Konflikt treten.


Das Zivilrecht befasst sich im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das im Wesentlichen die Beziehung des Bürgers zum Staat zum Gegenstand hat, mit der rechtlichen Beziehung der Bürger untereinander.

Es lässt sich grob in fünf Teilbereiche gliedern:


Allgemeiner Teil


Vertragsgestaltung, Wirksamkeit und Stellvertretung

Der allgemeine Teil des Zivilrechts beschäftigt sich mit den Grundlagen des Rechtsgeschäfts, den Voraussetzungen eines Vertragsschlusses und der Gültigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Außerdem werden Fragen bezüglich der tatsächlichen Wirksamkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen und den Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung beantwortet.


Schuldrecht

Entstehung von Schuldverhältnissen und deren Inhalt

Haben zwei oder mehr Personen einen Vertrag geschlossen oder sind sie ein anderweitiges Schuldverhältnis eingegangen, ist der reibungslose Austausch von Leistung und Gegenleistung nicht immer gewährleistet.
Streit entsteht oft in Fällen der Verzögerung einer Leistung, einer Schlechtleistung oder auch wenn sich ein Vertragspartner schlichtweg nicht in der Lage sieht, seine Pflichten zu erfüllen oder die Erfüllung verweigert wird.
Auch kann es vorkommen, dass nicht immer ersichtlich ist, ob überhaupt ein Schuldverhältnis entstanden ist und wenn ja, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Vor allem im Schadensrecht ergibt sich dieses Problem, wenn die Frage nach einem Ersatzpflichtigen für einen entstandenen Schaden im Raum steht.

Besondere Fragen im Einzelnen:


•    Welche Ansprüche bestehen zwischen den Parteien?
•    Hat sich eine Vertragspartei schadensersatzpflichtig gemacht?
•    Ist der Vertrag wegen Rücktritts/Widerrufs rückabzuwickeln?
•    Ist der Vertrag wirksam gekündigt? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?


Sachenrecht

Besitz und Eigentum

Nicht nur die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen sind von Bedeutung, denn was brächte einem sein Hab und Gut, wenn man es nicht sein Eigen nennen dürfte?

Das Sachenrecht beschreibt die rechtlichen Beziehungen von natürlichen oder juristischen Personen zu beweglichen und unbeweglichen Sachen. Hier spielt das Immobilienrecht eine herausragende Rolle.

Das Sachenrecht umfasst dingliche Rechte wie den Besitz und das Eigentum, wie diese begründet und übertragen werden und welche Möglichkeiten dem Inhaber zur Verfügung stehen, diese Rechtspositionen zu schützen, sollte er um ihr Fortbestehen fürchten.

Kreditsicherung

Wann immer ein größeres Projekt bevorsteht, für das hohe Investitionen getätigt werden müssen, sei es die Gründung einer Gesellschaft oder die Anschaffung hochwertiger Gegenstände, reicht das Eigenkapital oft nicht mehr aus und ein Darlehen muss her.
Eine seriöse Kreditgewährung ohne eine Absicherung des Kreditgebers ist jedoch in der modernen Wirtschaft kaum denkbar.
Sollte es hierbei zu Komplikationen oder Missverständnissen kommen, kann es für beide Vertragspartner nicht nur nervenaufreibend, sondern auch kostspielig bis existenzbedrohend  werden!


Familienrecht & Erbrecht

Der Vollständigkeit halber sind das Familien- und Erbrecht hier ebenfalls zu nennen, werden des besonderen Umfangs wegen jedoch in eigenen Kategorien ausgeführt.

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