Mietrecht Vermieter

Wohnraummietrecht


Im Bereich des Wohnraummietrechts bieten wir Wohnungsunternehmen, Verwaltungen sowie auch Privatpersonen sämtliche in diesen Bereichen erforderlichen Dienstleistungen an.
So werden effizient 


Mietverträge:

  • erstellt,
  • an die aktuelle Rechtslage und die obergerichtliche Rechtsprechung angepasst
  • oder passgenau für die erforderlichen Rahmenbedingungen entwickelt.

„Wir realisieren Trennungsabsichten!“

Kündigungen:

  • Zielsichere und effiziente Beendigung eines Mietverhältnisses
  • Beratung und Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen

„Sinnvolle Modernisierungen oder nur Instandhaltung?“


Wir beraten zur perspektivischen Umsetzung von geplanten Modernisierungsmaßnahmen und  helfen bei 
Ankündigung und Durchsetzung der Maßnahmen und den damit verbundenen

  • Mieterhöhungen wegen durchgeführten Modernisierungen

Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten dafür bekannt, dass kostenintensive und langwierige Prozesse vermieden bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Sofern sie doch notwendig werden sollten helfen wir bei

  • Räumungsklagen und der sich leider häufig anschließenden
  • Zwangsvollstreckung und Zwangsräumungen nach dem „Berliner Modell“

Allgemeines für Vermieter

Als Vermieter treffen Sie viele Pflichten. Mit Pflichten erwachsen auch viele Gefahren und Kosten.


Um diese Gefahren und Kosten gering zu halten, lassen Sie sich bereits im Vorfeld beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung. 

Vertragsgestaltung

Viele Gefahren und Kosten lassen sich bereits durch einen sorgfältig konzeptionierten Mietvertrag aus dem Weg räumen. Gerade bei Geschäftsraummietverträgen sind zwingende Formerfordernisse zu beachten. Die Formulierung der Klauseln für Schönheitsreparaturen verlangt genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung. Ihre Vertragsgestaltung ist bei uns in guten Händen!
 

Mängel

Bei Mängeln in der Wohnung sind Sie als Vermieter verpflichtet, diese zu beseitigen. Allerdings nicht in jedem Fall. Holen Sie sich sachverständigen Rat in Sachen Mängelbeseitigung.

Modernisierung und Mieterhöhung

Sie wollen Ihr Mietobjekt modernisieren, doch einzelne Mieter setzen sich gegen die Maßnahmen zur Wehr? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen. Ebenso stehen wir an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Modernisierungskosten angemessen im Mietzins zu berücksichtigen.

Kündigung

Im Interesse Ihres Mietobjekts sind Sie gezwungen, einem Mieter zu kündigen? Bei einer Kündigung sind vielerlei rechtliche Hürden zu beachten: Formerfordernisse, Fristen, Begründungen. Lassen Sie sich von uns beraten, um diese Hürden nicht zu reißen.

Räumungsklage

Nach wirksamer Kündigung weigert sich ein Mieter, die Wohnung zu verlassen? Sie dürfen nicht selbst tätig werden, sondern benötigen ein Räumungsurteil. Auch hier lauern Gefahren. Die Klage muss etwa genau bezeichnen, gegen wen sie sich richtet. Oft genügt es nicht, sie bloß gegen den Mieter zu richten, da sich noch Dritte in der Wohnung befinden. Kommen Sie zu uns, um Ihre Interessen durchzusetzen!