Familienrecht

Unsere spezialisiert familienrechtliche Beratung umfasst die vertrauensvolle Tätigkeit im Zusammenhang mit

  • der Trennung und der Ehescheidung,
  • Unterhaltsansprüchen vor und nach der Ehescheidung,
  • dem Zugewinnausgleich und der Vermögensauseinandersetzung sowie
  • dem Versorgungsausgleich.

Seit der großen Reform 2008 vollzieht sich ein fundamentaler Wandel im Unterhaltsrecht. Die Verpflichtung zur Wiederaufnahme oder Erweiterung der beruflichen Tätigkeit ist höher, die Verantwortung, sich selbst zu versorgen, tritt in den Vordergrund. Eine genaue Analyse der familiäre Biografie als auch die fundierte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sind Grundlagen unserer Beratung.  

In Zeiten einer angezeigten privaten Rentenabsicherung ist nicht zuletzt eine gewissenhafte Prüfung der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit der Ehescheidung erforderlich. Nutzen Sie die Möglichkeiten, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich zu treffen und die starre gesetzliche Regelung der Halbteilung zu modifizieren. Auch die Wiederaufnahme ausgesetzter Versorgungsausleichsverfahren sind häufig Teil unserer Tätigkeit.

Mit der Trennung sind erhebliche wirtschaftliche Verflechtungen zwischen den Ehegatten auseinander zu dividieren. Meist sind

  • Immobilien,
  • gemeinsame Kredite,
  • Bausparverträge,
  • Gemeinschaftskonten
  • Sparvermögen etc.

gerecht und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten aufzuteilen. Um diese oft rechtlich komplizierte Materie wird sich häufig gestritten, nicht zuletzt, weil am gemeinsam Geschaffenen beide partizipieren wollen. Hier kann eine Beratung ohne konkrete Betroffenheit ein sachliches Bild der vermögensrechtlichen Situation und die daraus erforderlichen Handlungen aufzeigen. Die zwischen den Ehegatten erzielte Gesamteinigung wird in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung zusammengefasst.

Daneben bereiten wir sowohl

  • vorsorgende Eheverträge als auch
  • Scheidungsfolgevereinbarungen

vor und begleiten Sie bis zu deren Abschluss und Durchführung.

Eine steigende Lebenserwartung verbunden mit erhöhter Pflegebedürftigkeit führt nicht zuletzt wegen hoher Unterbringungs- und Pflegekosten zu einer zunehmenden Bedürftigkeit der Eltern. Wenn das Einkommen aus Rente/Pension, privater Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Vermögen nicht mehr genügt, um den Grundbedarf zu sichern, besteht ein Anspruch auf

  • Elternunterhalt

gegen die Kinder. Daher rückt seit einigen Jahren das Thema Elternunterhalt in den Fokus familienrechtlicher Beratung. Auch wenn Sie vom Sozialamt angeschrieben werden, handelt es sich im Grunde um einen Unterhaltsanspruch, der eine fachanwaltliche Familienrechtsberatung erfordert.

Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht kompetent, sachlich und zuverlässig.

Von uns dürfen Sie Parteilichkeit, der Gegner Fairness erwarten.

Vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat unter 36753027 gern einen Besprechungstermin mit