Familienrecht

 

Unsere spezialisierte, familienrechtliche Beratung umfasst die vertrauensvolle Tätigkeit im Zusammenhang mit der

  • Ehescheidung,
  • Vermögensauseinandersetzung, Teilung des Hausrates, Zuweisung der Ehe-
    wohnung,
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt,
  • Elternunterhalt,
  • Fragen rund um die Kinder: Unterhalt, Umgangs- und Sorgerechtsregelungen,
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs und
  • Gewaltschutzgesetz.

Daneben bereiten wir sowohl

  • Eheverträge als auch
  • Scheidungsfolgevereinbarungen

vor und begleiten Sie bis zu deren Abschluss und Durchführung.

Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht, auch im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren, kompetent, sachlich und zuverlässig.

Vertretung durch: