Erbrecht
Der im Erbrecht spezialisiert tätige Rechtsanwalt berät Sie zu Fragen der
- gesetzlichen Erbfolge,
- zum Pflichtteilsrecht,
- zu Ansprüchen aus Testament und Vermächtnis,
- zur Enterbung
und ist bestrebt, eine weitgehend außergerichtliche Abwicklung von Nachlassen zu erreichen. Wesentlich ist weiter die Tätigkeit im Rahmen
- des Entwurfs von Testamenten und Erbverträgen sowie
- vorsorgender Vermögensübergabeverträge.
Daneben bieten wir die Tätigkeit zur
- Erbenermittlung und
- als Testamentsvollstrecker an.
Wir beraten und vertreten Sie vor Gericht kompetent, sachlich und zuverlässig.
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