Wir freuen uns eine weitere hochqualitative Dienstleistung anbieten zu können. Künftig steht unserer Kanzlei die Erfahrung und Fachkompetenz der Mediatorin Katie Deuschl zur Verfügung.

Unsere Kanzlei vertritt nach wie vor die Auffassung, dass der Gerichtsweg zwar schnell beschritten, jedoch nur schwer wieder verlassen werden kann. Sind die Fronten einmal verhärtet, werden sie sich vor Gericht nicht auflösen. Ein Urteil hilft nicht immer.

Die Praxis zeigt, dass zum Beispiel zwingend notwendige Kündigungsschutzprozesse nach einer erfolgten Kündigung durch ein Mediationsverfahren vermieden werden können. Gleiches gilt bei Abmahnungen von Arbeitnehmern und Streitigkeiten in Erbengemeinschaften.

Wir verstehen die Mediation als Weg der konstruktiven und dauerhaften Problemlösung. Wichtig dabei: Nur ein externer Mediator, der nicht gleichzeitig als Anwalt für eine Partei (meist die den Mediator beauftragt) tätig wird, stellt ein höchstmaß an Neutralität sicher.

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