Verkehrsrecht Spandau: Kasko Versicherung muss nicht zahlen wenn Obliegenheiten verletzt werden

Lüge erschüttert Redlichkeitsvermutung Eine Lüge vor Gericht bei Geltendmachung eines Kaskoanspruchs wegen Diebstahls kann dazu führen, dass die Redlichkeitsvermutung des Klägers widerlegt und eine Klage daher erfolglos sein kann. Was war passiert:Der Kläger klagte gegen seine Kaskoversicherung, da diese sich weigerte, Ersatz für            einen – vom Kläger behaupteten – Teilediebstahl zu leisten. Konkret ging es…weiterlesen