Niemand beschäftigt sich gerne mit Fragen in Zusammenhang mit schweren Erkrankungen, Unfällen oder dem Sterben. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig ausführlich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, bevor es zu spät ist. Rechtzeitig getroffene Entscheidungen können helfen, später entstehende Fragen im eigenen Interesse zu klären.
So können beispielsweise mittels einer Betreuungsverfügung Vorschläge zur Auswahl eines Betreuers und zu dessen Tätigkeit gemacht werden, sollte sich die Notwendigkeit einer Betreuung ergeben, etwa weil man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich um die eigenen Angelegenheiten ausreichend zu kümmern. Auf diese Art kann eine vertraute Person zum Betreuer bestellt werden anstelle eines fremden Berufsbetreuers.


Gleichermaßen kann durch eine Vorsorgevollmacht dafür Sorge getragen werden, dass eine Person des Vertrauens sich um die wirtschaftlichen und persönlichen Belange des Betroffenen kümmert, z. B. um die Bezahlung von laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen usw. sicherzustellen.


Letztlich ist es auch möglich, für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit mittels einer sog. Patientenverfügung im Voraus festzulegen, ob und wie Sie in bestimmten zukünftigen Situationen ärztlich behandelt werden möchten und wer ggf. an Ihrer Stelle derartige Behandlungsentscheidungen treffen soll. Auf diese Weise kann Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung genommen werden, auch wenn man sich selbst dazu nicht mehr äußern kann, das eigene Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt.


Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll, damit Dritte keine Zweifel an der Echtheit der Unterschrift äußern können.

Rechtsanwalt und Notar Wroblewicz berät Sie gern zu den oben genannten Punkten.

Für einen Termin wenden Sie sich bitte telefonisch an 030 36 75 30 25 oder per email wroblewicz@rechtsanwaelte-lindemann.de