Seit der Berliner Mietspiegel 2015 bekannt gegeben wurde, haben viele Mieter unangenehme Post von ihrem Vermieter erhalten – ein Mieterhöhungsverlangen. Da der Vermieter die Miete bei freiem, nicht preisgebundenen Wohnraum nicht einseitig festsetzen kann, muss er vor einer Mieterhöhung die Zustimmung des Mieters einholen. Hierbei sind von Seiten des Vermieters einige Regeln zu beachten, deren Einhaltung dringend überprüft werden wollte. Insbesondere dann, wenn wohnwerterhöhende Merkmale geltend gemacht werden. Zu gerne werden von Seiten des Vermieters die wohnwertmindernden Merkmale außer Acht gelassen. Häufig sind die Mieterhöhungsverlangen deshalb der Höhe nach unberechtigt und in einer Vielzahl der Fälle kann außergerichtlich eine Einigung mit dem Vermieter erzielt werden, so dass der Mieter kein Klageverfahren befürchten muss. Lassen Sie Ihr Mieterhöhungsverlangen noch heute durch erfahrene Spezialisten überprüfen!