Lange hat der Kampf gedauert. Das BAG hat nun zu Gunsten des auf Feststellung klagenden Piloten entschieden. Männliche Piloten müssen keine „Cockpit-Mütze“ mehr tragen. Im Betrieb der Beklagten existierte zwar eine „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“, nach der das Cockpitpersonal während des Flugeinsatzes eine Uniform zu tragen hat. Hierzu gehört auch die berühmte „Cockpit-Mütze“. Damit solle die hervorgehobene Stellung des Cockpitpersonal nach außen dokumentiert werden. Die Mütze war im gesamten, öffentlich zugänglichen Flughafenbereich zu tragen. Pilotinnen waren jedoch ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. Sie konnten also selbst entscheiden, ob sie eine Mütze tragen wollten oder nicht. Der klagende Pilot hielt diese Regelung für unwirksam. In letzter Instanz gaben ihm die Erfurter nun Recht. Ein sachlicher Grund, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könne, sei gerade nicht gegeben – die Vereinbarung insofern unwirksam.


Wieder zeigt sich, dass tradierte Rollenbilder nach und nach zurückgedrängt werden und zum Teil ganz verschwinden. Ob dazu immer die Hil