Die Klägerin arbeitete beim beklagten Landkreis als Sekretärin der Stadtkämmerei. Sie erhob gegen Mitarbeiter des Landkreises schwere Vorwürfe: So soll es zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen sein. Das Arbeitsverhältnis wurde durch die gekündigt. Das LAG Berlin-Brandenburg urteilte nun, dass die Klägerin die ihr obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten schwer verletzt habe und wies die Kündigungsschutzklage ab. Zu Unrecht erhobene Beschuldigungen seien nicht zu rechtfertigen. Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses sei dem Beklagten Landkreis nicht mehr zuzumuten.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2014 – 19 Sa 322/13