Wieder einmal zeigen sich die üblichen Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Überstunden. Wer muss was darlegen und beweisen? Das Bundesarbeitsgericht hat hier jetzt weiter Klarheit geschaffen. In seinem Urteil vom 21.12.2016 hat das BAG entschieden, dass ein Arbeitnehmer (Lkw Fahrer) der Überstunden vergütet haben möchte zunächst nur vortragen muss wann er welche Touren begonnen und beendet hat. Dem Arbeitgeber obliegt jetzt der Nachweis, dass diese Behauptungen falsch sind. Er muss darlegen, dass der Arbeitnehmer entsprechenden Weisungen gerade nicht nachgekommen ist.

Wir empfehlen daher regelmäßig auch in Kündigungsstreitigkeiten die Überstunden mit einzuklagen. Viele Arbeitsverträge enthalten wirksame Ausschlussfristen!
 

(zu o.g. Entscheidung BAG 5 AZR 362/16)