Das Bundearbeitsgericht in Erfurt hatte zu entscheiden, ob ein in Frankfurt tätiger Controller eine sogenannte „Weihnachtsgratifikation“ (Weihnachtsgeld) zu erhalten hat. Das Arbeitsverhältnis war zum 30. September 2010 gekündigt. Insgesamt wurden anteilige Sonderzahlung, 9/12 gefordert, da das Arbeitsverhältnis vor Jahresende gekündigt worden war. In sämtlichen Vorinstanzen verlor der Mann.

Die Richter in Erfurt verurteilten nun den ehemaligen Arbeitgeber auf Zahlung des Weihnachtsgeldes in Höhe von 2300 Euro. Das Gericht führte dazu in seiner Pressemitteilung 69/13 wörtlich aus:

Die Sonderzahlung soll nach den Richtlinien einerseits den Arbeitnehmer über das Jahresende hinaus an das Unternehmen binden und damit die Betriebstreue belohnen, dient aber zugleich der Vergütung der im Laufe des Jahres geleisteten Arbeit. In derartigen Fällen sind Stichtagsregelungen wie die in den Richtlinien vereinbarte nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Die Klausel benachteiligt den Kläger unangemessen. Sie steht im Widerspruch zum Grundgedanken des § 611 Abs. 1 BGB, weil sie dem Arbeitnehmer bereits erarbeiteten Lohn entzieht. Der Vergütungsanspruch wurde nach den Richtlinien monatlich anteilig erworben. Anhaltspunkte dafür, dass die Sonderzahlung Gegenleistung vornehmlich für Zeiten nach dem Ausscheiden des Klägers oder für besondere – vom Kläger nicht erbrachte – Arbeitsleistungen sein sollte, sind nicht ersichtlich.“

Für Arbeitnehmer stellen sich in diesem Zusammenhang vielfältige Fragen. So ist im Einzelfall der konkrete Anspruch zu ermitteln und die jeweilige Höhe des Weihnachtsgeldes zu prüfen.

Der Arbeitgeber hat immer vor einer Zahlung zu hinterfragen, was der eigentliche Zweck der Zahlung von Weihnachtsgeld sein soll. Sollen künftige Zahlungen von Weihnachtsgeld eingestellt oder die Weihnachtsgratifikation von einzelnen Arbeitnehmern zurückgefordert werden, muss der Arbeitgeber regelmäßig einem nicht unerheblichen Prozessrisiko entgegensehen.

Die folgenden Fragen werden immer wieder an uns herangetragen:

– Darf Weihnachtsgeld eigentlich in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden?

– Welchen Anspruch hat eine Teilzeitkraft auf Weihnachtsgeld?

– Kann – und wenn wieviel – Weihnachtsgeld gepfändet werden?

– Was bedeuet es, wenn Weihnachtsgeld nur unter „Widerrufsvorbehalt“ gezahlt wird?

– Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, hat der Arbeitnehmer trotzdem einen Anspruch auf Zahlung von   Weihnachtsgeld?