Das Notariat

 

Der Tätigkeitsbereich der Notarin erstreckt sich in erster Linie auf die Beurkundungen von Verträgen und auf deren Gestaltung.

Die Notarin ist eine unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und keine Parteivertreterin. Somit ist die Notarin zur absoluten Neutralität verpflichtet.

 

In die Zuständigkeit der Notarin fallen Beurkundungen von:

Grundstücksverkäufen

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eheverträgen

Testamenten und Erbverträgen sowie deren Änderung und Aufhebung

Vorsorgenden Vermögensübergabeverträgen

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Gesellschaftsverträgen

Erbscheinanträgen

Grundschuld- und Hypothekenbestellungen

die Beglaubigung von Unterschriften bei Eintragungen in das Handelsregister

Tatsachenbeurkundungen aller Art wie z.B. Lebensbescheinigungen

die Beglaubigung von Unterschriften allgemein, z.B. bei Löschungen im Grundbuch