Das Notariat
Der Tätigkeitsbereich der Notarin erstreckt sich in erster Linie auf die Beurkundungen von Verträgen und auf deren Gestaltung.
Die Notarin ist eine unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und keine Parteivertreterin. Somit ist die Notarin zur absoluten Neutralität verpflichtet.
In die Zuständigkeit der Notarin fallen Beurkundungen von:
Grundstücksverkäufen
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Eheverträgen
Testamenten und Erbverträgen sowie deren Änderung und Aufhebung
Vorsorgenden Vermögensübergabeverträgen
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Gesellschaftsverträgen
Erbscheinanträgen
Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
die Beglaubigung von Unterschriften bei Eintragungen in das Handelsregister
Tatsachenbeurkundungen aller Art wie z.B. Lebensbescheinigungen
die Beglaubigung von Unterschriften allgemein, z.B. bei Löschungen im Grundbuch
